Energieausweis – Pflicht für dein Unternehmen?

Aufgrund der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit 2009 für gewerblich genutzte Gebäude der sogenannte Energieausweis Pflicht. Dieser Energieausweis muss bei einer geplanten Überlassung des Gebäudes, beispielsweise durch Verkauf, Verpachtung oder (Unter-)Vermietung, dem Interessenten ohne Aufforderung vorgelegt werden.
© simpson33 / GettyImages

Beim Energieausweis handelt es sich um ein Dokument, das die energetische Qualität einer Immobilie bewertet und Vorschläge zur Optimierung des Energieverbrauchs macht. Durch den Energiepass sollen die Interessenten Energiekosten eines Gebäudes besser kalkulieren können. Genau vorhersagen lassen sie sich allerdings nicht: Der tatsächliche Energieverbrauch einer Immobilie hängt auch von Faktoren ab, die der Energieausweis nicht abbilden kann.

Nichtsdestotrotz ist der Energieausweis eine praktische Orientierungshilfe für den objektiven Vergleich von Immobilien.

Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis?

© AndreyPopov / GettyImages

Zwar ist der Energieausweis Pflicht, als Eigentümer eines Nichtwohngebäudes kannst du jedoch zwischen dem Energieverbrauchs- und dem Energiebedarfsausweis wählen. Einzige Ausnahme: Neubauten. Hier musst du einen Bedarfsausweis beantragen.

Um einen Verbrauchsausweis zu beantragen, müssen Gewerbekunden nicht nur den Heizverbrauch, sondern auch den kompletten Energieverbrauch von drei aufeinanderfolgenden Jahren angeben. Dieser beinhaltet auch Kühlung, Warmwasser und Beleuchtung. So können die Gesamtkosten verschiedener Immobilien einfacher verglichen werden. Der Verbrauchsausweis ist preiswert, allerdings auch wenig aussagekräftig. Da er auf dem individnuellen Energieverbrauch des Nutzers basiert, sagt er gegebenenfalls mehr über dessen Energiegewohnheiten aus als über die energetische Qualität des Gebäudes.

Sollten dir die erforderlichen Verbrauchswerte nicht vorliegen, musst du auf einen Energiebedarfsausweis zurückgreifen. Dieser basiert nicht auf dem tatsächlich erfassten Energieverbrauch, stattdessen wird der Energiebedarf und der Energieverlust des Gebäudes berechnet. Das ist verhältnismäßig aufwändig und deshalb teurer. Dafür bietet der Energiebedarfsausweis allerdings auch konkrete Modernisierungsvorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz und ist somit deutlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis.

Benötigt dein Unternehmen einen Energieausweis?

© Punchim / GettyImages

So gut wie alle gewerblich genutzten Gebäude benötigen einen Energiepass. Es gibt jedoch einige Ausnahmen:

  • Gebäude, die kleiner als 50m2 sind
  • Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen
  • Unbeheizte Gebäude
  • Gebäude mit einer Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius
  • Die Beheizungsdauer des Gebäude ist unter 4 Monaten
  • Unterirdische Gebäude
  • Gebäude, in denen Tiere gehalten werden
  • Provisorische Gebäude, die höchstens für zwei Jahre genutzt werden
  • Gebäude, in denen Pflanzen aufgezogen und verkauft werden

Falls deine Immobilie nicht nur rein gewerblich genutzt wird, sondern auch Wohnräume beinhaltet, muss für jeden Gebäudeteil ein passender Energieausweis ausgestellt werden.

Wichtig: Der Energiepass muss an einer gut einsehbaren Stelle im Gebäude ausgehängt sein, wenn darin starker Publikumsverkehr stattfindet und die Nutzfläche ihrer Gewerbe-Immobilie mindestens 500m2 beträgt (bei behördlicher Nutzung ab 250 m2, vorausgesetzt, es liegt bereits ein gültiger Energieausweis vor). Dies trifft beispielsweise meistens auf Kinos oder Supermärkte zu. Verantwortlich für den Aushang ist im Normalfall der Eigentümer, es sei denn, er nutzt seine Immobilie nicht selbst. In dem Fall liegt die Verantwortung beim Nutzer, also dem Mieter oder Pächter.

Wer erstellt einen Energieausweis?

© oleksajewicz / GettyImages

Wer einen Energieausweis erstellen darf, ist in §21 EnEV festgelegt. Als Eigentümer einer gewerblich genutzten Immobilie musst du beachten, dass für diese die Auswahl an Ausstellungsberechtigten geringer ist als für Wohngebäude. Lediglich Innenarchitekten und Hochschulabsolventen aus den Bereichen Hochbau, Bauingenieurwesen, Physik oder einer ähnlichen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung sind dazu berechtigt. Bei einem Neubau ist die Rechtslage noch einmal anders: Hier besteht laut §21 EnEV keine einheitliche Regelung, wer ausstellungsberechtigt ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.

Die Energieausweis-Kosten können stark variieren. Allgemein lässt sich sagen, dass der Energiebedarfsausweis teurer ist als der Verbrauchsausweis, die genauen Kosten richten sich allerdings nach dem Aufwand der Analyse. Online findest du zahlreiche günstige Angebote, hier ist allerdings Vorsicht geboten: Zwar ist der Online-Energieausweis rechtskräftig, allerdings sind die darin enthaltenen Daten oft unvollständig. Zudem werden die Angaben des Eigentümers nur selten überprüft. Somit ist die Aussagekraft des Online-Ausweises gering. Planst du, deine Immobilie zukünftig zu verkaufen oder zu vermieten, könnte ein unzureichender Energiepass zu Komplikationen führen. Es lohnt sich also, etwas mehr zu investieren, insbesondere, da der Energieausweis, einmal beantragt, zehn Jahre gültig ist.