Die Arbeit als Energiemakler bringt viele Freiheiten, aber auch Pflichten mit sich. Eine davon: die jährliche Steuererklärung. Wer als selbstständiger Energiemakler tätig ist, muss sich mit dem deutschen Steuerrecht auseinandersetzen. Doch keine Sorge: Mit dem richtigen Wissen, etwas Vorbereitung und ein paar praktischen Tipps wird die Steuererklärung zur Routine – und nicht zum Risiko.
In diesem Beitrag erklären wir, worauf Energiemakler bei ihrer Steuererklärung achten sollten, welche Fristen gelten, welche Kosten absetzbar sind, und wie Sie sich durch gute Organisation bares Geld und Nerven sparen.
Als Energiemakler sind Sie in der Regel gewerblich tätig, da Sie Produkte (z. B. Strom- und Gastarife) vermitteln und dafür Provisionen erhalten. Diese Tätigkeit bringt verschiedene steuerliche Pflichten mit sich, die Sie kennen sollten:
Alle Provisionseinnahmen zählen als Betriebseinnahmen und müssen in Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Sobald Ihr jährlicher Gewinn über 24.500 € liegt, fällt Gewerbesteuer an. Liegen Sie darunter, bleibt diese steuerfrei. Die meisten nebenberuflichen Makler bleiben unter dieser Grenze, hauptberufliche Makler sollten das aber im Blick behalten.
Als Makler gelten Sie in der Regel als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer. Das heißt: Sie müssen auf Ihre Provisionen 19 % Umsatzsteuer aufschlagen (auch „Mehrwertsteuer“ genannt). Diese Umsatzsteuer führen Sie ans Finanzamt ab, dafür dürfen Sie im Gegenzug die Vorsteuer auf berufliche Ausgaben geltend machen (z. B. Technik, Software, Fahrten).
💡 Ausnahme: Die sogenannte Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 22.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibt, können Sie auf die Umsatzsteuerpflicht verzichten. Das bedeutet:
Diese Regelung ist vor allem für nebenberuflich tätige Makler interessant. Wenn Sie jedoch regelmäßig höhere Umsätze erzielen – wie viele enermakler-Partner – ist die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anwendbar.
Um Ihre Steuerlast korrekt zu berechnen, müssen Sie zunächst Ihre tatsächlichen Umsätze und Einnahmen verstehen. Eine typische Provisionsabrechnung könnte so aussehen:
In der Abrechnung wird die Provision per Gutschrift abgerechnet – das heißt:
Sie müssen keine eigene Rechnung schreiben, sondern erhalten eine Abrechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
💡 Wichtig: Auch wenn die 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen sind, sind Sie als Makler umsatzsteuerlich verantwortlich, diesen Betrag korrekt in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung anzugeben und an das Finanzamt abzuführen.
✅ Was bedeutet das konkret?
Gesamtbetrag netto: 2.000 € → zählt als Betriebseinnahme
+ 19 % Umsatzsteuer: 380 € → muss in Ihrer Umsatzsteuererklärung als vereinnahmte Umsatzsteuer erfasst werden
Bruttobetrag: 2.380 €
Auszahlungsbetrag nach Rückbehalt: 2.180 € (dient nur der Liquiditätsplanung – steuerlich zählt der volle Betrag)
📌 Wichtig zu wissen:
Auch wenn Sie selbst keine Rechnung stellen, gilt: Die Gutschrift ersetzt steuerlich gesehen Ihre Rechnung. Deshalb sind Sie verpflichtet, die vereinnahmte Umsatzsteuer (hier: 380 €) korrekt zu melden und abzuführen – sofern Sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Die in der Gutschrift angegebene USt-ID ist für das Finanzamt relevant und muss korrekt sein.
Die Steuererklärung für das vergangene Kalenderjahr muss bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen – sofern Sie diese selbst erstellen. Da wir uns bereits im Juli befinden, steht die Frist also jetzt unmittelbar bevor. Wer seine Unterlagen noch nicht vollständig vorbereitet hat, sollte schnell aktiv werden.
Wenn ein Steuerberater beauftragt wird, verlängert sich die Frist in der Regel automatisch auf Ende April des übernächsten Jahres.
📌 Beispiel:
Steuererklärung für 2024 → Frist: 31. Juli 2025 (bzw. 30. April 2026 mit Steuerberater)
Gut dokumentierte Ausgaben können Ihre Steuerlast deutlich senken. Diese Kosten sind für Energiemakler häufig relevant:
Laptop, Smartphone, Drucker etc.
Kfz-Kosten, Kilometergeld, Bahn- und Flugtickets zu Kundenterminen
Bei nachweislich ausschließlich beruflicher Nutzung
Bei Geschäftsterminen mit Kunden
z. B. Kosten für die enermakler-Plattform, CRM-Systeme, Office-Software
Seminare, Webinare, z. B. der Fernlehrgang der Deutschen Akademie für Energiemakler
Beruflich genutzte Tarife anteilig absetzbar
💡 Tipp: Führen Sie ein einfaches Einnahmen-Ausgaben-Journal oder nutzen Sie Tools wie sevDesk oder Lexoffice, um Belege zu digitalisieren und den Überblick zu behalten.
Damit Ihre Steuererklärung nicht zur Stolperfalle wird, sollten Sie ein paar grundlegende Regeln im Blick behalten. Gerade im Makleralltag mit wechselnden Provisionszahlungen, digitalen Tools und privaten Ausgaben ist eine saubere Trennung und Dokumentation entscheidend. Diese vier praktischen Tipps helfen Ihnen dabei, Ordnung zu halten und steuerlich optimal aufgestellt zu sein:
Damit bei der Steuererklärung nichts unter den Tisch fällt, haben wir eine kompakte Checkliste speziell für Energiemakler erstellt. Sie zeigt Ihnen Schritt für Schritt, worauf Sie achten müssen – von Einnahmen und Belegen bis hin zur richtigen Frist. Sie können eine ausführliche Checkliste bequem als kostenlose PDF herunterladen und für Ihre persönliche Vorbereitung nutzen.
Die Steuererklärung gehört nicht zu den beliebtesten Aufgaben im Makleralltag – aber sie ist ein wichtiger Baustein für wirtschaftlichen Erfolg. Mit der richtigen Vorbereitung, einer klaren Trennung privater und geschäftlicher Ausgaben sowie dem Einsatz digitaler Tools wird sie nicht zur Last, sondern zur Chance auf Steuerersparnis und bessere Kontrolle über die eigene Geschäftsentwicklung.
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